AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Konzeptions-, Grafik- und, Programmierleistungen
1. Geltungsbereich

1.1. GrandeMedia erbringt sämtliche Beratungs-, Entwicklungs-, Programmier- und Gestaltungsdienstleistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind auf der Website www.grande-media.de abrufbar und können in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden. Von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des KUNDEN erkennt GrandeMedia ausdrücklich nicht an, es sei denn, GrandeMedia hat der Geltung schriftlich zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GrandeMedia gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen das Angebot eines Vertragspartners (KUNDE) vorbehaltlos annehmen.

1.2. Soweit Gegenstand des Projektvertrages zwischen GrandeMedia und dem KUNDEN keine reine Dienstleistung ist, gilt ausdrücklich Werkvertragsrecht und kein Kaufrecht/Werklieferungsvertragsrecht.

2. Zusammenarbeit und Termine

2.1. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig. Erkennt der KUNDE, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen GrandeMedia unverzüglich mitzuteilen.

2.2. Die Vertragsparteien nennen einander jeweils Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

2.3. Termine zur Leistungserbringung können auf Seiten von GrandeMedia nur durch den Ansprechpartner verbindlich zugesagt werden.

2.4. Die Vertragsparteien legen sämtliche Termine möglichst schriftlich fest. Termine, durch die die Parteien ohne Mahnung in Verzug geraten können (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

3. Mitwirkungspflichten des Vertragspartners

3.1. Der KUNDE unterstützt GrandeMedia bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen und stellt GrandeMedia insbesondere die einzubindenden Inhalte in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format rechtzeitig zur Verfügung, soweit deren Erstellung nicht im Leistungsumfang enthalten ist. Die für notwendige Konvertierungen des vom KUNDEN überlassenen Materials in ein anderes Format anfallenden Kosten übernimmt der KUNDE.

3.2. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere einzubindende Texte, Grafiken, Bilder, Logos und/oder Tabellen soweit deren Erstellung nicht im Leistungsumfang enthalten ist. Für die Herstellung nicht im Leistungsumfang definierter Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Dies schließt nicht eine gemeinsame Erarbeitung der Inhalte aus.

3.3. Nach Absprache stellt der KUNDE eigene Mitarbeiter in der erforderlichen Zahl zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkenntnis verfügen.

3.4. Mitwirkungshandlungen nimmt der KUNDE auf seine Kosten vor.

4. Beteiligung Dritter

Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für diesen im Tätigkeitsbereich von GrandeMedia tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. GrandeMedia hat es gegenüber dem KUNDEN nicht zu vertreten, wenn GrandeMedia aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem KUNDEN ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

5. Leistungsänderungen

5.1. Will der KUNDE den vertraglich bestimmten Umfang der von GrandeMedia zu erbringenden Leistungen ändern, ist der jeweilige Änderungswunsch schriftlich gegenüber GrandeMedia mitzuteilen. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei einfach gelagerten Änderungswünschen, die zeitnah geprüft und voraussichtlich innerhalb von acht (8) Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann GrandeMedia von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.

5.2. GrandeMedia prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben wird. Wenn und soweit zu erbringende Leistungen allein aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt GrandeMedia dem KUNDEN dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der KUNDE sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt GrandeMedia die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der KUNDE ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das Änderungsverfahren endet dann.

5.3. Nach Prüfung wird GrandeMedia dem KUNDEN die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, weshalb der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

5.4. Die Vertragsparteien werden sich über die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis im Falle einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.

5.5. Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der KUNDE mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach 5.2. nicht einverstanden ist.

5.6. Vom Änderungsverfahren betroffene Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche soweit erforderlich verschoben. GrandeMedia wird dem KUNDEN die neuen Termine mitteilen.

5.7. Der KUNDE hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden – vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen der Parteien – mit der üblichen Vergütung pro Stunde von GrandeMedia berechnet.

5.8. GrandeMedia ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von GrandeMedia für den KUNDEN zumutbar ist.

6. Leistungsverzögerung

Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen aus dem Verantwortungsbereich des KUNDEN sowie höherer Gewalt hat GrandeMedia nicht zu vertreten und berechtigen GrandeMedia, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. GrandeMedia wird dem KUNDEN Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

7.1. Die Parteien vereinbaren eine Vergütung laut Angebot. Mangels einer solchen Vereinbarung erfolgt die Vergütung von GrandeMedia nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Es wird dabei ein Stundensatz in Höhe von 60,- EUR für …HTML-Satz, Design und Layout 70,- EUR für …Programmierung Web / offline 90,- EUR für …3D-Animationen, interaktive Inhlte (Flash) zugrunde gelegt – diese gelten zwischen den Parteien im Zweifel als übliche Vergütung. Die vorstehenden Sätze grundsätzlich gelten auch für Mehrleistungen.

7.2. GrandeMedia ist ab Angebotssummen von mehr als 5.000,- EUR berechtigt, dem KUNDEN Abschlagszahlungen, die je nach Projekterfordernis gestaffelt werden, in Rechnung zu stellen. Staffelungen werden in den Angeboten genannt.

7.3. GrandeMedia ist ausdrücklich berechtigt, für vorvertragliche Leistungen im Kundenauftrag insbesondere zu Demonstrations- und Präsentationszwecken eine Vergütung zu verlangen, soweit der KUNDE deren Erbringung dieser Leistungen den Umständen und dem Umfang nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte. Es gelten hierbei die unter 7.1. genannten Vergütungssätze.

7.4. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.5. Der KUNDE trägt notwendige Auslagen im Rahmen der Vertragsdurchführung gegen Nachweis. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz von GrandeMedia mehr als 50 km beträgt, es sei denn, diese sind im Angebot bereits berücksichtigt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet.

7.6. Gerät der (unternehmerisch tätige) KUNDE mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist er zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. verpflichtet. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens bleibt den Vertragsparteien vorbehalten.

8. Rücktritt und Kündigung

8.1. Wegen einer nicht in einem Mangel des Leistungsergebnisses (Werkleistung) bestehenden Pflichtverletzung kann der KUNDE nur zurücktreten, wenn GrandeMedia diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.

8.2. Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

8.3. GrandeMedia ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gemäß Ziffer 3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt oder der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zu Abschlagszahlungen gemäß Ziffer 8.2. dieser Geschäftsbedingungen nicht nachkommt.

9. Abnahme und Gewährleistung

(1) Nach Fertigstellung der Leistung ist GrandeMedia verpflichtet, dem KUNDEN diese auf einem geeigneten Datenträger oder auf einem Server im Internet zur Verfügung zu stellen. Die Form der Übergabe wird vertraglich vereinbart.

(2) Der KUNDE ist zur Abnahme der Leistungsergebnisse und Inhalte verpflichtet, sofern die Leistung oder das Leistungsergebnis den vertraglichen Anforderungen entspricht. Erklärt der KUNDE nach einer erfolgreichen Funktionsprüfung nicht unverzüglich die Abnahme, kann GrandeMedia diesem schriftlich eine Frist von 4 Wochen zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der KUNDE innerhalb der gesetzten Frist die Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht schriftlich spezifiziert. Die Leistung bzw. das Leistungsergebnis gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Kunde diese benutzt oder benutzen lässt.

(3) Etwaige Mängel der Leistung von GrandeMedia hat der KUNDE unverzüglich schriftlich zu rügen. Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder werden spätestens bei Abnahme oder Übergabe/Überlassung Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht erhoben, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche des KUNDEN gegenüber GrandeMedia. (

4) Bei Mangelhaftigkeit der Leistung steht GrandeMedia das Recht der Nachbesserung zu. Erst nach Fehlschlagen von zwei (2) Nachbesserungsversuchen hat der KUNDE die übrigen Mängelrechte.

(5) Die Gewährleistungsfrist für Mängel der Leistung von GrandeMedia ist auf 1 Jahr begrenzt und beginnt mit der Abnahme.

10. Haftung

10.1. GrandeMedia haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet GrandeMedia nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflichtpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In Fällen der Produkthaftung haftet GrandeMedia nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.2. Die Haftung ist außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung bei Vertragsschluss den Umständen nach typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf 50% der vereinbarten Vergütung, höchstens jedoch 5.000,- EUR.

10.3. GrandeMedia haftet in den Fällen der Absätze 10.1. und 10.2. nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

10.4. Soweit GrandeMedia für den vorhersehbaren Schaden nach Ziff. 10.2. haftet, ist diese Haftung für Datenverlust der Höhe nach zusätzlich beschränkt auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger Datensicherung entstanden wäre.

10.5. GrandeMedia haftet nicht für eingebrachte Gegenstände, Daten oder Programme des KUNDEN, soweit GrandeMedia nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln die Beschädigung oder den Untergang dieser Gegenstände verursacht hat. GrandeMedia haftet auch nicht bei Einbruch oder Diebstahl von Gegenständen, die vom KUNDEN überlassen wurden.

10.6. Die Haftungsbeschränkungen unter 10.1. bis 10.5. gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von GrandeMedia.

11. Nutzungsrechte

11.1. GrandeMedia gewährt dem KUNDEN an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.

11.2. Eine weitergehende Nutzung als in Ziffer 11.1. beschrieben ist ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung unzulässig. Insbesondere ist es dem KUNDEN untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vermieten oder sonst wie zu verwerten. Ausgenommen hiervon ist lediglich das Vervielfältigungsrecht.

11.3. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem KUNDEN der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. GrandeMedia kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der KUNDE in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

12. Schutzrechtsverletzungen

12.1. GrandeMedia stellt auf eigene Kosten den KUNDEN von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der KUNDE wird GrandeMedia unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der KUNDE GrandeMedia nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.

12.2. Hinsichtlich GrandeMedia überlassener Daten stellt auch der KUNDE GrandeMedia von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen frei.

13. Mitarbeiter- und Projektschutz

Der KUNDE verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem (1) Jahr danach, keine Mitarbeiter oder Beauftragte (Erfüllungsgehilfen) von GrandeMedia abzuwerben oder ohne Zustimmung von GrandeMedia anzustellen und/oder mit der Erbringung von Beratungs-, Entwicklungs-, Programmier- und Gestaltungsdienstleistungen innerhalb des Geschäftszweiges von GrandeMedia zu beauftragen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der KUNDE, eine von GrandeMedia der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

14. Geheimhaltung

14.1. Der KUNDE ist verpflichtet, sämtliche Informationen, die ihm von GrandeMedia bei in Ausübung oder bei Gelegenheit der Geschäftsbeziehung anvertraut oder bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Er hat hierüber gegenüber Dritten Stillschweigen zu wahren und keinen Gebrauch von diesen vertraulichen Informationen außerhalb des Vertragszweckes der Geschäftsbeziehung zu machen. Hierzu gehören die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse, Ideen und Konzepte sowie Informationen, die als vertraulich bezeichnet oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von GrandeMedia erkennbar sind.

14.2. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

14.3. Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

14.4. Der KUNDE ist mangels gesonderter schriftlicher Vereinbarung daran gehindert, die Leistungsergebnisse von GrandeMedia ganz oder teilweise in einer nicht oder nur unwesentlich veränderten Form weiterzugeben oder hieraus abgeleitete Werke zu erstellen.

15. Sonstiges

15.1. Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

15.2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

15.3. Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt der unbestritten sind.

15.4. GrandeMedia darf den KUNDEN auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. GrandeMedia darf jedoch die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken nur öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, wenn der KUNDE dies ausdrücklich genehmigt.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten des KUNDEN werden durch GrandeMedia elektronisch gespeichert. GrandeMedia beachtet das Bundesdatenschutzgesetz.

16.2. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen sollen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per e-Mail erfolgen.

16.3. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

16.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

16.5. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Leistungserbringung von GrandeMedia ist 04275 Leipzig.